Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag

Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen.

Viele Versicherer unterbreiten - insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken - Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten sowie alle risiko-relevanten Informationen (insb. Vorschäden und -erkrankungen,  Geburtsdaten, Versicherungs-summen, Umsatz)  angibt.  Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz.

Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.

Für uns ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen gekündigt werden.