Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Leistungsfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Hierzu zählen insbesondere:

  • die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und -erkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände)
  • die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geändertem Bedarf nach Vertragsabschluss, (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend anpassen können
  • Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und im vertretbaren Maße zur Schadensminderung beizutragen